Bergbauplanung und Markscheidewesen
Wir beraten Bergbauunternehmen, überwiegend übertägige Betriebe der Steine-Erden-Branche, aber auch untertägige Betriebe. Auch stehen wir Ihnen bei der Lagerstättenerkundung, der Rohstoffgewinnung, der Aufbereitung, der Betriebsplanung nach Bundesberggesetz sowie bei der Führung Ihres Risswerks zur Seite.
Zu unseren Leistungen gehören:
- umfassende bergtechnische Beratung und Begleitung von Bergbaubetrieben z.B. bei
- Lagerstättenerkundung
- Vorratsberechnung
- Abbauplanung
- Begleitung von bergrechtlichen Genehmigungsverfahren nach Bundesberggesetz und zu beachtenden Fachgesetzen wie BImSchG, KrWG etc.
- Erstellung von Betriebsplänen zu Planfeststellungsverfahren, von Rahmenbetriebsplänen sowie Haupt- und Sonderbetriebspläne für den Aufschluss, die Gewinnung und Aufbereitung
- Abschlussbetriebspläne, Landschaftspflegerische Begleitpläne, Umweltverträglichkeitsstudien, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Wiedernutzbarmachungskonzeptionen
- markscheiderische Beratung und Begleitung von Bergbaubetrieben, insbesondere
- Anfertigung und Nachtragung des Risswerks nach §63 Bundesberggesetz
- Spezialvermessung übertage und untertage
Gerne führen wir nach Absprache markscheiderische Spezialvermessungen in unterirdischen Hohlräumen im Bergbau und Altbergbau durch. Grubenbaue können zum Beispiel auch mit einem handgeführten Laserscanner vermessen werden. Hierbei können Sie sich nicht nur bei der Vermessung selbst, sondern insbesondere in der Auswertung und Dokumentation der Messungen auf unser markscheiderisches Fachwissen verlassen. Selbstverständlich erstellen wir aus den Messdaten auch Risse, Karten und Pläne entsprechend der DIN 21901ff. sowie der Markscheider-Bergverordnung.
Referenzen
Die Zinnwald Lithium GmbH erkundet seit Juli 2022 die Lagerstätte Zinnwald nach Lithium. Die Erkundungsergebnisse dienen den Planungen zum „Bergwerk Zinnwald“. Die CWH Ingenieurgesellschaft unterstützte die Zinnwald Lithium GmbH dabei mit markscheiderischem Know-How bei der vermessungstechnischen Ausrichtung der Bohrgeräte übertage nach Azimut und Neigung.
Außerdem müssen für die Bohrungen mögliche Kollisionen mit risskundigem Altbergbau vermieden werden. Die Bohrungsverläufe wurden diesbezüglich markscheiderisch berechnet und mit Hilfe der Bergschadenkundlichen Analyse bewertet.
Schlussendlich wurde das Risswerk nach §63 Bundesberggesetz von unserem Markscheider angefertigt.
Seit 2008 unterstützen wir die SK Sächsische Kalkwerke Borna GmbH bei der Bewertung der geologischen Situation, der Rohstoffqualität und Rohstoffeinschätzung. Außerdem erstellen wir in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die Unterlagen zur Betriebsplanung nach Bundesberggesetz und beraten das Unternehmen bei der Betriebsplanung in Verbindung mit der Gemeinde Borna und dem Umweltamt des Landkreises.
Seit 2008 beraten wir die SBU Sandwerke Dresden GmbH zur bergrechtlichen Betriebsplanung bei der Erstellung umfangreicher Rahmen-, Haupt und Sonderbetriebspläne und bei der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Zuletzt wurde 2022 ein neu erarbeiteter Haupbetriebsplan nach Bundesberggesetz erfolgreich zur Zulassung gebracht.
Seit 1996 erstellen wir für die ST Sandabbau und Rekultivierung GmbH sämtliche Unterlagen für die bergrechtliche Betriebsplanung, die Rohstofferkundung und übernehmen die Fremdüberwachung der Rohstoffgewinnung und Rekultivierung.
Seit 2018 erstellen wir für den Sandgrubenbetrieb Weimark die Betriebspläne nach Bundesberggesetz zur Betriebsführung und zum Abschluss der Rekultivierungsarbeiten in den zwei Kiessandgruben.